Zu beachtendeBesonderheiten:
1. Es darf höchstens mit zwei Angelgeräten gleichzeitig gefischt werden.
2. Ganzjähriges Angelverbot in beiden Schongebieten.
3. Das Angeln im Bereich des Freibades ist bei vorhandener Absprerrkette nicht erlaubt. Das befestigen von Booten jegliche Art ist untersagt.
4. Zum Campingplatzufer sind min. 50m Abstand einzuhalten. Es besteht kein Uferbegehungsrecht.
5. Montage/Köder dürfen vom Ufer maximal auf Wurfweite ausgelegt werden.
6. Das anlegen neuer Angelplätze ist nicht erlaubt.
7. Bootsfischerei ist nur ohne Motorantrieb erlaubt.