Allgemeine Regeln für Gastangler

 

    

 

  • Der Campingplatz darf nicht betreten werden, vom Ufer des Campingplatz sind 50 Meter Abstand zu halten.
  • Im Gestrichelte Bereich wird in den Sommermonaten vom Schwimmbad Philippsburg eine Begrenzungskette gespannt, diese darf nicht überfahren werden.
  • Die 2 Umrandeten Bereiche sind Schongebiete in denen das Angeln verboten ist. Vom Schongebiet muss ein Abstand von mindestens 30 Meter gehalten werden.
  •  Am Freyersee gelten die Fischereirechtlichen Bestimmungen und Schonzeiten für Baden Württemberg.
  • Es dürfen keine neuen Angelplätze freigeschnitten werden.
  • Das befahren des Freyersees mit jeglichen Wasserfahrzeugen ist für Gastangler verboten. Das befahren mit einem Boot ist nur mit einem aktiven Vereinsmitglied gestattet.
  • Das betreten des Campingplatzes oder Schwimmbad ist für Angler verboten.
  • Es kann an jedem Angelplatz am See gefischt werden. Außer bei Veranstaltungen im Fischerheim ist von diesem ein gebührender Abstand zu halten.
  • Um gezielt auf Karpfen zu fischen hat der ASV Philippsburg extra einen Angelplatz für Gastangler eingerichtet.Dieser ist auf der Gewässerkarte eingetragen. Andere Karpfenangelplätze dürfen nur mit einem aktiven Vereinsmitglied befischt werden. Wir bitten um ihr Verständnis.
  • Karpfen und Brassen haben von 1.05 bis 1.08 Schonzeit.
  • Beim Nachtangeln ist es verboten mit Boilies oder Pellets zu fischen.
  • Alle Vorstandsmitglieder sowie der vom Verein bestimmte Fischereiaufseher dürfen die Angelkarte sowie das Angelgerät kontrollieren.
  • Der Gastangler muss einen gültigen Fischereischein besitzen.
  • Es darf nur auf Wurfweite gefischt werden (ca. 70m).
  • Es darf maximal mit 2 Ruten gefischt werden, Köderfischsenken (Netzweite 1x1 m durchmesser) gelten hierbei als Angelgerät. Daher darf mit 2 Ruten oder einer Rute und einer Köderfischsenke gleichzeitig gefischt werden.
  • Jeder muss sein mitgebrachtes Material (Angelutensilien und Verpackungsmaterial usw.) wieder mitnehmen.
  • Setzkescher sind Grundsätzlich erlaub, solange sie den Gestzlichen Bestimmungen entsprechen. Karpfensäcke und andere zu kleine Setzkescher sind verboten.
  • Das einbringen von Videocameras und ähnlichem ist verboten, egal ob sie ausgeworfen oder fest installiert wird.