Der Freyersee entsand im Rahmen der Kiesausbeutung und hat ein Fläche von ca. 20 ha.Die Wassertiefe variiert zwischen 4 und 10m. Die Durchschnittstiefe beträgt 3 bis 6m. Der Uferbereich ist mit Schilf, Binsen, Seggen, Simsen und Schwertlilien bewachsen. Rund um den See stehen Weiden, Trauerweiden und Erlen.
Der südliche Teil des Baggersees wird von der Stadt während der Sommermonate (16.5 - 14.9) als Feibad genutzt. Daran anschließend befindet sich ein privater Campingplatz.
Zu beachtendeBesonderheiten:
1. Es darf höchstens mit zwei Angelgeräten gleichzeitig gefischt werden.
2. Ganzjähriges Angelverbot in beiden Schongebieten.
3. Das Angeln im Bereich des Freibades ist bei vorhandener Absprerrkette nicht erlaubt.
Das befestigen von Booten jegliche Art ist untersagt.
4. Zum Campingplatzufer sind min. 50m Abstand einzuhalten. Es besteht kein Uferbegehungsrecht.
5. Montage/Köder dürfen vom Ufer maximal auf Wurfweite ausgelegt werden.
6. Das anlegen neuer Angelplätze ist nicht erlaubt.
7. Bootsfischerei ist nur ohne Motorantrieb erlaubt.
Schonzeiten und Maße
gemäß Landesfischereiverordnung für Baden-Württemberg vom 30. April 1998
Besondere Bestimmungen: Gefangene Fische nicht einheimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgelegt sind, müssen angelandet werden und dürfen nicht ins das Gewässer zurückgesetzt werden.
Fischart | Schonzeit | Schonmaß |
Aal | 15. September - 1. März | 40 cm |
Hecht | 15. Februar bis 15. Mai | 50 cm |
Zander | 1. April bis 15. Mai |
50 cm |
Quappe, Aalrutte | 1. November bis 28. Februar | 30 cm |
Karpfen | keine | 35 cm |
Schleie | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |