Herzlich Willkommen auf unserer Homepage!

der Verein wurde, wie schon aus dem Vereinsnamen ersichtlich, im Jahre 1929 gegründet und hat sich durch seine Satzung zur Erfüllung ausschließlich gemeinnütziger Zwecke verpflichtet, insbe- sondere durch Verbreitung und Verbesserung des waidgerechten Sportfischens durch:

  • Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern

  • Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse und Einwirkungen auf den Fischbestand und die Gewässer

  • Beratung und Förderung der Mitglieder in allen mit der Sportfischerei zusammenhängenden Fragen durch Vorträge, Kurse und Lehrgänge.

Die zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlichen Finanzmittel werden durch Mitgliedsbeiträge und aus Erlösen aus verschiedenen Veranstaltungen wie dem Karfreitagfischessen aufgebracht.

Philippsburg liegt am Rhein zwischen Karlsruhe und Mannheim. Näheres zur geographischen Lage und zum Stadtplan finden Sie unter: http://www.philippsburg.de

Wir danken Ihnen für Ihren Besuch.

Allgemeine Regeln für Gastangler

 

    

 

  • Der Campingplatz darf nicht betreten werden, vom Ufer des Campingplatz sind 50 Meter Abstand zu halten.
  • Im Gestrichelte Bereich wird in den Sommermonaten vom Schwimmbad Philippsburg eine Begrenzungskette gespannt, diese darf nicht überfahren werden.
  • Die 2 Umrandeten Bereiche sind Schongebiete in denen das Angeln verboten ist. Vom Schongebiet muss ein Abstand von mindestens 30 Meter gehalten werden.
  •  Am Freyersee gelten die Fischereirechtlichen Bestimmungen und Schonzeiten für Baden Württemberg.
  • Es dürfen keine neuen Angelplätze freigeschnitten werden.
  • Das befahren des Freyersees mit jeglichen Wasserfahrzeugen ist für Gastangler verboten. Das befahren mit einem Boot ist nur mit einem aktiven Vereinsmitglied gestattet.
  • Das betreten des Campingplatzes oder Schwimmbad ist für Angler verboten.
  • Es kann an jedem Angelplatz am See gefischt werden. Außer bei Veranstaltungen im Fischerheim ist von diesem ein gebührender Abstand zu halten.
  • Um gezielt auf Karpfen zu fischen hat der ASV Philippsburg extra einen Angelplatz für Gastangler eingerichtet.Dieser ist auf der Gewässerkarte eingetragen. Andere Karpfenangelplätze dürfen nur mit einem aktiven Vereinsmitglied befischt werden. Wir bitten um ihr Verständnis.
  • Karpfen und Brassen haben von 1.05 bis 1.08 Schonzeit.
  • Beim Nachtangeln ist es verboten mit Boilies oder Pellets zu fischen.
  • Alle Vorstandsmitglieder sowie der vom Verein bestimmte Fischereiaufseher dürfen die Angelkarte sowie das Angelgerät kontrollieren.
  • Der Gastangler muss einen gültigen Fischereischein besitzen.
  • Es darf nur auf Wurfweite gefischt werden (ca. 70m).
  • Es darf maximal mit 2 Ruten gefischt werden, Köderfischsenken (Netzweite 1x1 m durchmesser) gelten hierbei als Angelgerät. Daher darf mit 2 Ruten oder einer Rute und einer Köderfischsenke gleichzeitig gefischt werden.
  • Jeder muss sein mitgebrachtes Material (Angelutensilien und Verpackungsmaterial usw.) wieder mitnehmen.
  • Setzkescher sind Grundsätzlich erlaub, solange sie den Gestzlichen Bestimmungen entsprechen. Karpfensäcke und andere zu kleine Setzkescher sind verboten.
  • Das einbringen von Videocameras und ähnlichem ist verboten, egal ob sie ausgeworfen oder fest installiert wird.

 

 

 

Vereinsfeste 2020 am Freyersee

 

 


Alle Vereinsfest wurde auf Grund der Coronakrise bis auf weiteres abgesagt.

Zu beachtendeBesonderheiten:

 

1. Es darf höchstens mit zwei Angelgeräten gleichzeitig gefischt werden.

2. Ganzjähriges Angelverbot in beiden Schongebieten.

3. Das Angeln im Bereich des Freibades ist bei vorhandener Absprerrkette nicht erlaubt. Das befestigen von Booten jegliche Art ist untersagt.

4. Zum Campingplatzufer sind min. 50m Abstand einzuhalten. Es besteht kein Uferbegehungsrecht.

5. Montage/Köder dürfen vom Ufer maximal auf Wurfweite ausgelegt werden.

6. Das  anlegen neuer Angelplätze ist nicht erlaubt.

7. Bootsfischerei ist nur ohne Motorantrieb erlaubt.