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Schonzeiten und Maße

gemäß Landesfischereiverordnung für Baden-Württemberg vom 30. April 1998

Besondere Bestimmungen: Gefangene Fische nicht einheimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgelegt sind, müssen angelandet werden und dürfen nicht ins das Gewässer zurückgesetzt werden. Das gilt insbesondere für den Wels im Gewässer Freyersee.

 

Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnen- untergang, der Aal-, Welsfang bis 24 Uhr für den Zeitraum der Einführung der mittel- europäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet. 

FischartSchonzeitSchonmaß
Aalkeine40 cm
Hecht15. Februar bis 15. Mai50 cm
Zander1. Januar bis 31.Dezember*50 cm
Quappe, Aalrutte1. November bis 28. Februar30 cm
Karpfenkeine35 cm
Schleie15. Mai bis 30. Juni25 cm

*Die Zander wurden im November 2007 eingesetzt. Um ihnen die Gelegenheit zur Fortpflanzung zu geben haben wir eine ganzjährige Schonzeit für 2008 festgelegt.

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